BEHANDLUNGSABLAUF

Sprechstunde

Sprechstunde

In der psychotherapeutischen Sprechstunde soll frühzeitig festgestellt werden, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen, oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Beratungsstellen, Präventionsangeboten, Ehe- und Familienhilfe) geholfen werden kann.

Die eigentliche psychotherapeutische Behandlung kann dann auch bei einem anderen niedergelassenen Kollegen erfolgen.

Probatorik

Die Probatorik folgt im Anschluss der psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Probatorik dient der Datenerhebung, Diagnosestellung und Therapieplanung.

Gleichzeitig können Sie im Rahmen der Probatorik prüfen, ob Sie sich eine gemeinsame Zusammenarbeit mit mir vorstellen können und sozusagen die Chemie stimmt. Dabei sind gegenseitiges Verständnis und Wohlfühlen essenziell. 

Im Anschluss wird ein Behandlungskontingent bei Ihrer Krankenkasse beantragt.

Probatorik
Konsiliarärztliche Untersuchung

Konsiliarärztliche Untersuchung

Um eine körperliche Ursache Ihrer Beschwerden ausschließen zu können, wird im Rahmen der Probatorik eine ärztliche Untersuchung notwendig. Hierzu wird der sogenannte Konsiliarbericht von Ihrem Arzt erstellt, welchen wir zur Antragsstellung bei der Krankenkasse einreichen.

Die Therapieplanung ist abhängig von der Art und Dauer Ihrer Beschwerden. In einigen Fällen können bereits einige wenige Sitzungen den Leidensdruck reduzieren, in anderen Fällen wird eine längere und hochfrequentere Behandlung notwendig.  In der Regel gewährt die Krankenkasse einen Behandlungsumfang von 12-24 Sitzungen bei Kurzzeittherapie und 60 Sitzungen bei Langzeittherapie.