KOSTEN

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse

Als Vertragspsychotherapeutin kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ersten probatorischen Sitzungen. Je nach Bedarf werden dann alle weiteren Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse beantragt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für mind. 12 Sitzungen und maximal 60 Sitzungen bei Langzeittherapie.

Für weitere Informationen schauen Sie auch unter Punkt „Ablauf“ der Therapie.

Private Krankenkassen

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Um eine Kostendeckung zu gewährleisten, nehmen Sie zuvor mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt auf und prüfen Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Selbstzahler

Selbstzahler

Möchten Sie die Kosten für die Behandlung selber tragen, besteht dazu natürlich auch die Möglichkeit.

Die Gebühren werden individuell vereinbart und richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für psychologische Psychotherapie (GOP).

Ausfallhornorar

In meiner Praxis plane ich für meine Patientinnen/Patienten immer ein  festes Zeitfenster ein. Bei kurzfristigen Absagen ist eine Vergabe des Termins an andere in der Regel daher nicht mehr möglich. 

Aus diesem Grund bitte ich Sie, die vereinbarte Sitzung mindestens zwei Werktage unabhängig der Gründe für Ihr Nichterscheinen vor dem Termin abzusagen. Bei Absagen unter 48 Stunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe einer Sitzungsstunde fällig. Das Ausfallhonorar wird nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und muss von Ihnen privat bezahlt werden.

Ausfallhornorar